Die Endlichkeit des Friedens
Der Text setzt sich kritisch mit Kants Idee des ewigen Friedens auseinander. Bei Kant wirken beide Motivationskräfte des Menschen (Natur und Moral) im Interesse des Friedens. Kant beseitigt für diesen Zweck den Widerspruch zwischen ihnen und postuliert den Zustand des Friedens als den vollkomenen Rechtszustand, dem die Menschheit zwangsläufig zustrebt. Das Schlüsselmoment dieser Lösung ist die grundsätzliche Identifizierung von Politik und Moral im Begriff des Rechts.
Die Aufgabe, den Frieden zu erreichen, hat hier keine innere Begrenzung, da Kant programmatisch Recht und Gerechtigkeit verwechselt. Die Gerechtigkeit ist jedoch – im Unterschied zum Recht – die Fähigkeit, auch andere Freiheit, d. i. andere Bedeutung von Freiheit, zu achten. Daher haben wir für die Gerechtigkeit kein allgemeines Gesetz: es geht in ihr um schöpferische Leistung, die sich jenseits der einfachen Disjunktion „Willkür gegen Gehorsam“ abspielt.
Der Frieden, um den sich die Politik ernsthaft bemühen soll, ist in sich endlich, und darum nie endgültig; seine Endlichkeit hat positive und wesentliche Gründe in der Natur der menschlichen Freiheit.
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